Die Finanzierung bei der Wohnungs - Eigentümergemeinschaft
Die WEG-Mitglieder haben sich für die Zwischenfinanzierung über
eine gemeinsame Bank entschieden, um bei der Begleichung der Baurechnungen
möglichst einheitlich Zahlungen durchführen zu können.
Dies ermöglicht auch, dass gewährtes Skonto wahrgenommen werden
kann. Jeder Bauherr kann dabei seine endfinanzierende Bank frei wählen.
Damit das Bauvorhaben sicher realisiert und die Haftung der einzelnen
Bauherren untereinander so gering wie möglich gehalten werden kann,
wurde folgendes Konzept gewählt:
1. Alle Bauherren werden in ihrer Bonität überprüft,
und es ist mindestens die Zwischenfinanzierung aller Bauherren bis zur
Fertigstellung des gesamten Bauvorhabens und zum Grundbuchvollzug der
Aufteilung in Wohnungseigentum gesichert.
2. Die Zwischenfinanzierung aller einzelnen Bauherren und somit des
gesamten Vorhabens soll in der Weise erfolgen, dass
- die zwischenfinanzierende Bank für jeden der Bauherren ein
sogenanntes "Zwischenkreditkonto" einrichtet, auf das sämtliche
Eigenmittel und die Mittel aus der Endfinanzierung fließen müssen,
- die eingezahlten Eigenmittel auf den Zwischenkreditkonten für
das Vorhaben gesperrt und abgetreten werden,
- die jeweiligen Endfinanzierungsgläubiger, soweit einzelne Endfinanzierungen
nicht über die zwischenfinanzierende Bank abgeschlossen werden,
durch Bankbürgschaften und Pfandfreistellungsverpflichtung in
der Weise abgesichert werden, dass diese nach Aufteilung in Wohnungseigentum
und nach Abwicklung des Bauvorhabens einen entsprechenden Teilbetrag
aus der Globalgrundschuld abgetreten bekommen und durch Verteilung
dieser Globalgrundschuld die letztendlich vom Einzelkäufer finanzierte
Wohnungseinheit nur noch mit einer Grundschuld in entsprechender Höhe
für den Endfinanzierungsgläubiger belastet sein wird,
- eine Vertrauensperson die unwiderrufliche Vollmacht von allen Bauherren
erhält, die Zwischenfinanzierungskonten für die Bezahlung
aller Gewerke und aller damit im Zusammenhang stehenden Kosten gemäß
dem in der Notarurkunde vereinbarten Verteilungsschlüssel zu
belasten, möglicherweise durch die Zwischenschaltung eines gemeinsamen
Bauabwicklungskontos,
- jeder der einzelnen Bauherren selbst dafür Sorge zu tragen
hat, dass sein jeweiliges Zwischenfinanzierungskonto mit Guthaben
aufgefüllt ist, und, sofern dies nicht der Fall sein sollte,
selbst die wegen der Belastung seines Zwischenkontos anfallenden Zinsen
zu tragen hat,
- eine Globalgrundschuld zu Gunsten der zwischenfinanzierenden Bank
am gesamten Grundstück eingetragen wird mit der Maßgabe,
dass diese nach Aufteilung in Wohnungseigentum und nach Vollendung
des Bauvorhabens und somit der Zwischenfinanzierungszeit auf die einzelnen
Wohnungseigentumseinheiten zu den jeweils festgesetzten Höhen
verteilt und ggf. abgetreten wird,
- alle Bauherren im Rahmen eines gemeinsamen Vertrags bei der zwischenfinanzierenden
Bank dieser gegenüber nur gesamtschuldnerisch für die Verluste
haften, die dadurch entstehen, wenn eine der Parteien bis zur Vollendung
des Bauvorhabens und bis zur endgültigen Aufteilung in Wohnungseigentum
die Zinsen für den beanspruchten Zwischenkredit nicht mehr zahlen
kann (wegen Ablebens oder aber wegen Arbeitslosigkeit) oder das aufgeteilte
Wohneigentum nach Eigentumsumschreibung auf diesen Bauherren in einer
Versteigerung nicht den Erlös erzielt, der dem Rückstand
dieser Partei bei der zwischenfinanzierenden Bank gleichkommt,
- sich im vorgenannten gemeinsamen Vertrag die zwischenfinanzierende
Bank verpflichtet, bis zum Vollzug der Aufteilung in Wohneigentum
mit Eintragung des jeweiligen Bauherren als jeweiligen Alleineigentümer
einer Wohnungseinheit kein Zwangsvollstreckungsverfahren über
das gesamte globale Objekt zu betreiben (durch die zwischenfinanzierende
Bank betrieben wird), sondern vielmehr bei Zahlungsunfähigkeit
eines Bauherren dessen Zwischenfinanzierungskonto bis zu diesem Zeitpunkt
weiterhin zu belasten.
(Diese Ausführungen basieren auf einem Entwurf aus dem Notariat
Jungsberger.)
Probleme aus der Sicht der Banken
- Durch die Einzelgewerkvergabe gibt es keine Kostensicherheit. Dieses
Risiko kann nur durch eine entsprechend hohe Bonität der einzelnen
Bauherren ausgeglichen werden.
- Durch die zu Beginn nicht feststehenden Kosten für das Bauvorhaben
ist es schwierig für die zwischenfinanzierende Bank, eine Bürgschaft
oder eine Pfandfreistellungserklärung an andere endfinanzierende
Banken zu geben. Daraus folgt, dass normalerweise die Endfinanzierung
erst bei Fertigstellung des Objektes erfolgen kann, sofern sie nicht
bei der zwischenfinanzierenden Bank erfolgt.
- Durch die zahlreichen Konten bei der zwischenfinanzierenden Bank
kommen Hypothekenbanken und Bausparkassen in der Regel nicht in Frage,
da sie darauf nicht ausgelegt sind.
Die zuletzt genannten Problempunkte waren für die meisten Banken
so schwerwiegend, dass sich bei einer Anfrage an etwa 25 verschiedene
Geldinstitute nur zwei bereit erklärten, die Finanzierung zu übernehmen.