Grundsätzlich muss man sich die Frage stellen, inwieweit überhaupt eine Notwendigkeit für eine spezielle rechtliche Gestaltung gegeben ist. In Amsterdam etwa müssen die Bewohnerinnen nur eine Absichtserklärung unterschreiben, inwieweit sie sich danach richten, bleibt ihnen vorbehalten.
Andererseits hatten und haben in Deutschland viele Projekte Probleme bei der Umsetzung, da die rechtlichen Fragen nicht geklärt waren. Insofern erscheint es doch sehr wichtig, diesbezüglich für klare juristische Regelungen zu sorgen.
Damit taucht die Frage auf, wie qualitätsvoll diese Regelungen sein müssen. Man kann dies zwar abschließend noch nicht bewerten, zwei Punkte sind jedoch festzuhalten:
Das bedeutet, wichtiger als die Rechtsfragen ist eine gewisse soziale Homogenität der Bewohnerinnen, so dass man den juristischen Aspekt für den Erfolg eines Projektes nicht zu hoch einschätzen sollte.
Weiterhin muss man sich klar machen, dass es nicht die autofreie Rechtsregelung gibt, sondern dass eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten vorhanden ist und für jedes Projekt eine individuelle Lösung gefunden werden muss.
In diesem Zusammenhang muss man sich auch bewusst sein, dass bei autofreien Wohnprojekten verschiedene privatrechtliche (z. B. Grundstückskaufvertrag, Mietvertrag) und öffentlich rechtliche Instrumente (z. B. Bebauungsplan, Baugenehmigung) tangiert sind und deshalb möglichst gut aufeinander abgestimmt werden sollten.
Schließlich sollte sich die rechtliche Gestaltung klar an den Akteursinteressen orientieren.
Dabei sind 4 große Interessensgruppen zu berücksichtigen: