Die "Schwere" der Sanktion hängt natürlich von der Situation ab: in einem Studentenwohnheim kann ein Auszug relativ leicht vollzogen werden, sehr schwierig ist es dagegen bei einem Haus, dass sich eine junge Familie gebaut hat (wobei gerade diese die klassischen Initiatoren von autofrei-Projekten stellen). Die rechtliche Gestaltung muss sich daher in jedem Fall an dem jeweiligen Klientel orientieren.
Die Umsetzung der Auszugsklausel bei Mietwohnungen ist relativ unproblematisch: Im Mietrecht kann wegen vertragswidrigem Gebrauch die Wohnung gekündigt werden. Zur Bewertung des sachgemäßen Gebrauchs erfolgt in der Regel eine Interessenabwägung zwischen denen des Mieters und des Vermieters, wobei der Vermieter hier die Gesamtkonzeption der Wohnanlage geltend machen könnte (es gibt z.B. ein Urteil, dass ein nicht genutzter Laden in einer Einkaufspassage im Hinblick auf die wirtschaftlichen Interessen des Vermieters gekündigt werden durfte).
Im Genossenschaftsrecht ist die Auszugsklausel ebenfalls relativ leicht umsetzbar.
Dagegen ist sie bei Eigentumswohnungen sehr kompliziert und muss aufwändig rechtlich gestaltet werden.
Bisher wurde die Zulässigkeit solcher Regelungen vor Gericht auch noch nicht geklärt. Denkbar sind verschiedene Möglichkeiten, z.B.: