Weitere Gestaltungsansätze

Die Sicherung der autofreien, -armen Kfz-Erschließung ist ein zentrales Anliegen aller "Wohnen ohne Auto"-Projekte. Sie kann im Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht erreicht' werden. Allerdings ist es meist zu spät, Einfluss zu nehmen, wenn der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes gefasst wurde, da bereits viele Vorgaben früher gemacht wurden.
Es gibt aber auch dann noch Möglichkeiten, etwa über das Straßenverkehrsrecht und im Straßenrecht den fließenden Verkehr zu verringern (wie z. B. verkehrsberuhigte Bereiche, die nachträglich gewidmet werden können oder über eine straßenrechtliche Anordnung. Auch das Privatrecht bietet Ansätze, indem z.B. eine Genossenschaft oder Eigentümergemeinschaft eine Fläche kauft und Privatwege baut.