Rückfragen zum Vortrag

Dr. Zängler (TU München):
Ist die Aufnahme der Auszugsklausel in den Mietvertrag nicht sittenwidrig?

Dr. Epp:
Dazu wurde bereits viel veröffentlicht und tatsächlich wird die Privatautonomie des Mieters sehr hoch bewertet. Bei autofreien Projekten ist zu bedenken, dass dem Vermieter zumindest ein Teil der Stellplätze gestundet wurde und er seine Miete so kalkuliert hat, dass diese Stellplätze nicht gebaut werden müssen, er damit in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Mieter lebt, in der Art, dass dieser die Stellplatznachrüstung nicht auslöst. Der Vermieter könnte also wirtschaftliche Interessen geltend machen und solange er die finanziellen Vorteile an den Mieter weiter gibt, dürfte der Aspekt "Sittenwidrigkeit" ausgeräumt sein. Präzedenzfälle gibt es dazu allerdings nicht.

Hr. Steyrer (Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen):
Bei dem Konzept "Nachrüstflächen" müssen in einer Siedlung ja nicht nur Flächen für Stellplätze vorgehalten werden, sondern auch für eine eventuell notwendige Verkehrserschließung. Die Gefahr, dass das auch so kommen könnte, wirkt sich sicher negativ auf die Projekte aus. Wäre es aufgrund Ihrer Erfahrung nicht besser, ganz auf Vorhalteflächen zu verzichten und stattdessen in Siedlungsgebieten so verdichtet zu bauen, um dies auszuschließen, und die Vorteile der autofreien Erschließung als Zeichen von Urbanität hervorzuheben?
Und wenn schon Nachrüstflächen gefordert werden, könnte man die nicht anderswo ausweisen?

Dr. Epp:
Hier gibt es rechtliche Grenzen: man darf der Stellplatzpflicht zwar auf einem anderen Grundstück als auf dem Baugrundstück nachkommen, aber nur bis zu einer gewissen räumlichen Grenze. Grundsätzlich wäre eine solche Trennung aber zu begrüßen.
In Vauban ist die komplette Verkehrserschließung bereits gegeben, da auch Autobesitzer im selben Gebiet wohnen.
Generell sollte die "Bedrohung" nicht überbewertet werden, da es sicher ein langer Prozess ist, bis aus der Grünfläche eine Parkierungsfläche wird. Und für einen einzelnen Nachrüster finden sich sicher zuerst andere Möglichkeiten. Günstig ist die Lösung in Riem, dass erst ab einer bestimmten Anzahl nachgerüstet werden muss.

Hr. Klee (VCD, Bürgerbündnis Messenachnutzung):
Zum Thema Flächennutzungsplan/ Bebauungsplan: Ab wann und wie kann eine interessierte Gruppe, auch aus verwaltungsjuristischer Sicht, Einfluss nehmen, nicht zuletzt auf politischer Ebene, damit solche Projekte berücksichtigt werden?
ab wann ist es von der Gesetzgebung her möglich, dies auch festzulegen? Geht dies schon im Flächennutzungsplan oder in welcher Stufe des Bebauungsplanverfahrens? Wie sieht dies in anderen Städten oder Ländern aus?

Dr. Epp:
Das ist eine ganz grundlegende Frage; grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten des Vorgehens: Eine interessierte Gruppe sucht in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung ein geeignetes Grundstück, das dann autofrei entwikkelt wird (Beispiel Köln) oder eine interessierte Gruppe möchte in einem Gebiet, das neu überplant und gebaut wird, ein autofreies Projekt realisieren (z.B. Vauban oder auch Ackermannbogen) Dieser 2. Ansatz hat es sehr schwer. Und es besteht immer die Gefahr, dass man zu spät kommt.