3. Die Kostenunwahrheit beim Stellplatzbau

Wie in oben angeführtem Beispiel ausführlich dargestellt, ergeben sich die Kosten für die Errichtung eines Stellplatzes aus den Baukosten zuzüglich den Grundstückskosten für den zusätzlichen Flächenverbrauch sowie dem höheren Erschließungsaufwand.

In der Literatur wird veranschlagt, dass die Kosten für einen Tiefgaragenstellstellplatz zwischen 25.000 und 35.000 DM liegen, während man bei einem oberirdischen Stellplatz mit rund 300 DM Investitionskosten je m² Fläche zuzüglich dem damit einhergehenden Grundstückserwerb [27] rechnen muss. Der höhere Erschließungsaufwand, der infolge des zusätzlichen Flächenbedarfes befahrener Straßen entsteht, bleibt hierbei allerdings zumeist unberücksichtigt.

Allein die Kapitalkosten eines Parkplatzes belaufen sich in der Regel auf 50 bis 250 DM im Monat. [28] Für den Bewirtschaftungs- und Verwaltungsaufwand, der den einer Wohnung oftmals übersteigt, müssen pro Tiefgaragenstellplatz je nach Größe und Standard zusätzlich mindestens 2.000 DM im Jahr veranschlagt werden. [29]

Der entsprechende Mietpreis beträgt bei offenen Stellplätzen in etwa 30 DM im Monat, im Falle eines Tiefgaragenstellplatzes können diese bis zu 300 DM reichen [30] , liegen üblicherweise allerdings bei 60 DM im Monat [31] , wobei die eigentlichen Kosten eines Tiefgaragenstellplatzes weit über den dafür verlangten Mietpreisen liegen.

Die auftretende Kostenunterdeckung wird infolge dessen in den meisten Fällen nach dem sogenannten Solidaritätsprinzip auf die Wohnungsmietpreise umgelegt, was allerdings auch zu Lasten jener Mieter, die keinen eigenen Pkw besitzen, erfolgt. Um dieser Kostenunwahrheit im Stellplatzbau entgegenzuwirken, bestände des Weiteren die Möglichkeit, die Kostenunterdeckung bei der Stellplatzmiete nach dem Verursacherprinzip zu verrechnen, indem diese lediglich von den Haushalten mit Auto getragen wird, während Haushalte ohne Auto allein den Anteil für die Besucherstellplätze bezahlen müssen.

Dass die monatlichen Kosten eines Tiefgaragenstellplatzes in der Regel nicht allein über den Mietpreis gedeckt werden können, wird ebenfalls von Aydin und Tönnes aufgezeigt, die in ihrer Studie davon ausgehen, dass ein Tiefgaragenstellplatz monatliche Kosten in einer Höhe von 174 DM verursacht, gleichzeitig aber vom Nutzer lediglich 60 DM dafür verlangt werden. [32]

Daraus ergeben sich folgende, in der Tabelle angeführten zusätzlichen Kosten für die einzelnen Mieter.

Tabelle 14: Gegenüberstellung der Kosten im Modell Tiefgarage [33]

Verursacherprinzip

Solidaritätsprinzip

Kosten je m² Wohnfläche/Monat für Haushalt mit Auto Haushalt ohne Auto je Haushalt

Tiefgarage (9 Stellplätze)

2,96 DM

0,00 DM

(1,85 DM)

Besucherstellplatz (abgelöst) 0,17 DM 0,17 DM (0,17 DM)



Gesamtkosten

3,13 DM

0,17 DM

2,02 DM


Mit einer „gerechten“ Abrechnung der Stellplatzkosten in Form des Verursacherprinzips wäre es einem Haushalt dementsprechend möglich, im monatlichen Mietpreis 1,85 DM pro m² Wohnfläche einzusparen. Hochgerechnet auf eine Wohnungsgröße von 69 m² entspräche dies einem Mietgewinn von 128 DM im Monat, die ansonsten zur Mitfinanzierung des Autobesitzes der restlichen Hausbewohner aufgebracht werden würden. [34]

Allerdings kann auch im Falle des Verursacherprinzips nicht von einer gerechten Lösung für autofreie Haushalte gesprochen werden, solange ein großer Teil der öffentlichen Stellplätze entlang der Straße nach wie vor gebührenfrei ist und dafür von Seiten der Stadt München beispielsweise Grundfläche im Wert von je 15.000 bis 25.000 DM [35] kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus müssen bei der Anlage von öffentlichen Parkplätzen Kosten in einer Höhe von 5.000 bis 10.000 DM für einen oberirdischen sowie von bis zu 60.000 DM für einen Tiefgaragenstellplatz einkalkuliert werden, für deren Bau und Unterhalt ebenfalls die Stadt aufzukommen hat. [36]

Einer Schätzung des Wuppertal Institutes für Klima, Umwelt und Energie zufolge, anhand derer die Kosten des öffentlichen Parkens quantifiziert werden sollten, belief sich 1991 der Wert des Einnahmeverzichtes infolge der Nichtbewirtschaftung dieser Parkflächen auf circa 9 bis 15 Milliarden DM [37] .