Zusammenfassung

Neben einer Vielzahl ökologischer und sozialer Vorteile sind mit der Anlage einer autofreien Siedlung Kosteneinsparungen insofern zu erzielen, als dass auf die Errichtung von Stellplätzen verzichtet wird, wodurch die Kosten für deren Bau, Erschließung, Bewirtschaftung sowie einen zusätzlichen Bauflächenerwerb entfallen.

Infolge der Abhängigkeit der Stellplatzkosten von verschiedenen Faktoren lassen sich diese nicht pauschal berechnen, da sie je nach Art und Umfang der geplanten Anlage sowie der Lage des Baugrundstückes und den damit verbundenen Bodenpreisen und Baukosten variieren. So kommen bei der Baukostenkalkulation eines oberirdischen Stellplatzes aufgrund des hohen Flächenbedarfes insbesondere die Grundstücks- und Erschließungskosten zum Tragen, während beim Bau einer Tiefgarage die Lage des zu unterbauenden Grundstückes den entscheidenden Kostenfaktor bildet, da es mit einem wesentlich höheren monetären Aufwand verbunden ist, diese in einer innerstädtischen Baulücke als in einem frei liegenden Neubaugebiet zu errichten.

Um allerdings dennoch einen Einblick darüber zu erhalten, in welcher Höhe sich die durch den Stellplatzverzicht hervorgerufenen Einsparungen hinsichtlich der Bau- und Bewirtschaftungskosten bewegen, wird im Zuge dieser Arbeit die Diplomarbeit von Can Aydin und Martin Tönnes näher beleuchtet, die in ihrer Modellrechnung neben den kapitalisierten Kosten für die Herstellung, Ablösung und Bewirtschaftung der Stellplatzanlagen auch die Kosten für die Grundstückserweiterungen sowie die Kosten für die Erschließungsflächen berücksichtigen.

Würden die Stellplatzkosten nicht auf alle Wohneinheiten umgelegt und damit Haushalte ohne Auto dazu gezwungen werden, den Pkw-Besitz der anderen Hausbewohner mitzufinanzieren, könnten diese beim Mietpreis monatlich rund 1,85 DM pro m² Wohnfläche einsparen.

Verschiedenen Quellen zufolge liegen die Kosten für die Erstellung eines Tiefgaragenstellplatzes in der Regel zwischen 25.000 und 35.000 DM, während man bei einem oberirdischen Stellplatz mit rund 300 DM Investitionskosten je m² Fläche zuzüglich dem damit einhergehenden Grundstückserwerb rechnen muss. Die Bewirtschaftungskosten sowie der höhere Erschließungsaufwand, der infolge des zusätzlichen Flächenbedarfes befahrener Straßen entsteht, bleiben dabei allerdings zumeist unberücksichtigt.

Die überschlägige Ermittlung der Herstellungskosten eines Tiefgaragenstellplatzes erfolgt in der Regel anhand von Kostenkennwerten für den m³ umbauten Raum, demzufolge sich diese bei einem Flächenverbrauch von rund 71,76 m³ und Bruttokosten von 450 DM/ m³ auf 32.292 DM belaufen würden.

Ein Blick in den Immobilienmarkt der Stadt München zeigt, dass sich die Preise, die im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung für einen Tiefgaragenstellplatz aufgewendet werden müssen, ebenfalls bei 30.000 DM liegen.