Beispiel Wien - Florisdorf

Bei diesem autofreien Projekt in Wien handelt es sich um ein Beispiel sozialen Wohnungsbaus, das von einer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft verwaltet wird. Auch hier wird der Autoverzicht im Mietvertrag geregelt, in dem sich der Mieter ausdrücklich verpflichtet - und zwar sowohl für sich als auch für sämtliche Mitbewohner und allfällige Rechtsnachfolger im vertragsgegenständlichen Mietrecht - ein Kfz weder zu halten, noch zu leasen, noch unter irgendeinem sonstigen Rechtstitel zu besitzen oder ständig zu benutzen.

Allerdings besteht dennoch die Möglichkeit, dass sich der Mieter ein Auto anschafft, und zwar wenn sich seine Lebensumstände so ändern, dass eine solche Anschaffung objektiv gerechtfertigt ist (z. B. Eintreten einer dauerhaften Körperbehinderung). Solche geänderten Umstände sind dem Vermieter zu melden, gleichzeitig muss aber auch das dauerhafte Vorhandensein eines Stellplatzes im Umkreis von ca. 500 m nachgewiesen werden. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, ist der Vermieter berechtigt, einen Stellplatz zuzuweisen und entsprechend die Miete zu erhöhen.

Bei diesem Beispiel verliert der Mieter also nicht seinen Wohnraum, wenn er aus objektiven Gründen ein Auto anschaffen muss, jedoch die finanziellen Vorteile des Autoverzichts. Gleichzeitig wird durch den "Zwangs-Nachweis" eines Stellplatzes eine Belastung der umliegenden Gebiete vermieden.