Antwort: Leider bisher nicht, obwohl viele MieterInnen, die kein eigenes Auto haben, Kosten sparen könnten: die in der Wohnungsmiete versteckten Kosten können mehrere 100 DM ausmachen. (siehe auch letzte Frage)
Antwort: In den Regelungen zum autofreien Wohnen werden meistens "Reserveflächen" für eventl. Stellplatzbedarf vorgesehen. Allerdings fallen bei der tatsächlichen Nutzung dieser Reserveflächen oft erhebliche Kosten an (siehe auch WEG Autofrei Wohnen Messestadt Riem: Rechtliche Regelungen).
Antwort: Ich nehme ein Car-sharing-Auto und zahle nur die tatsächlich gefahrenen Kilometer. Natürlich kann ich auch Taxis, Minitrans und Leihautos nutzen.
Antwort: Nein, auch wenn dies oft so behauptet wird. Die Bayerische Bauordnung (BayBO) Art. 52 Garagen und Stellplätze für Kraftfahrzeuge lässt da vielmehr den Gemeinden einen Ermessensspielraum offen:
(2) Werden bauliche Anlagen oder andere Anlagen errichtet, bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, so sind Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe und in geeigneter Beschaffenheit herzustellen. Anzahl und Größe der Stellplätze richten sich nach Art und Zahl der vorhandenen und zu erwartenden Kraftfahrzeuge der ständigen Benutzer und Besucher der Anlagen.
(3) Bei Änderungen baulicher Anlagen oder ihrer Benutzung sind Stellplätze in solcher Zahl und Größe herzustellen, dass die Stellplätze die durch die Änderung zusätzlich zu erwartenden Kraftfahrzeuge aufnehmen können. Dies gilt nicht, wenn sonst die Schaffung oder Erneuerung von Wohnraum auch unter der Berücksichtigung einer Ablösung nach Art. 53 erheblich erschwert oder verhindert würde.
Bayerische Bauordnung (BayBO) Art. 91 Örtliche Bauvorschriften:
1. Die Gemeinden können durch Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen ...
3. über die Gestaltung und Ausstattung
... der Stellplätze für Kraftfahrzeuge
... und die erforderliche Zahl von Stellplätzen ... .
Die Stellplatzrichtlinien der Landeshauptstadt München
sehen 1 Stellplatz je Wohnung (bis 156qm) vor (sozialer Wohnungsbau 0,8 Stellplätze); im Parkraumkonzept Riem ist ein Stellplatzschlüssel von 0,79 für die Wohnbebauung festgelegt worden, für die autofreien Projekte wurde er auf 0,21 reduziert.
Antwort: In wirklich autofreien Siedlungen gibt es keine Stellplätze, so dass kein Auto heimlich angeschafft werden kann. Bei einem "offenem" Autokauf kommt es sicher zu Diskussionen in der Nachbarschaft, es gibt aber in jedem Fall vorab rechtliche Regelungen, wie mit dieser Situation umzugehen ist; im Modellprojekt Riem müssen die autofreien Haushalte der Stadt jährlich Bericht über die Anzahl der Fahrzeuge machen; wird eine bestimmte Zahl überschritten, gilt das Projekt nicht mehr als autofrei und es müssen Stellplätze "nachgekauft" werden (siehe auch WEG Autofrei Wohnen Messestadt Riem: Rechtliche Regelungen).
Antwort: Menschen ohne Auto leisten einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Wohnumfeldverbesserung, werden aber durch den Kfz-Verkehr mindestens genauso beeinträchtigt wie die Verursacher.
Darüber hinaus subventionieren sie durch ihre Wohnkosten auch die Stellplätze der Autobesitzer mit: Nach einer Modellrechnung zahlt ein Durchschnittshaushalt (Wohnungsgröße 69qm) ohne Auto in einem Haus mit Tiefgarage 1537,20 DM pro Jahr für diese Tiefgarage, von der er keinen Nutzen hat. Dazu kommen noch die Bewirtschaftunskosten, so dass nach dieser Modellrechnung die Gesamtkosten für einen Tiefgaragenstellplatz bei 2082,76 DM/Jahr liegen. Zum Teil werden diese Kosten nicht unerheblich überschritten (z.B. bei höheren Grundstückspreisen).
(aus: Herde, Christian: Wohnen und Auto - Parken in Münchner Siedlungen; Untersuchung im Auftrag des Referats für Stadtplanung und Bauordnung der LH München 11/94 - 1/95)