1. Kostenvorteile autofreier Wohngebiete

Werden neue Wohngebiete autofrei errichtet, hat dies neben zahlreichen ökologischen und sozialen Vorzügen auch ökonomische Vorteile zur Folge, wie aus Tabelle 1 ersichtlich wird.

Tabelle 1: Mögliche Kosten- und Flächeneinsparungen in autofreien Stadtteilen [1]

Einspareffekte bei

Erschließungsanlagen

Stellplätzen

Kosten (kapitalisiert)

Einsparung von Erschließungsanlagen

Einsparung der Baukosten

Keine Bewirtschaftungskosten

Kleinere Baugrundstücke

Flächen

Reduktion der Straßenquerschnitte

Reduktion der Anzahl der Stellplätze je Wohneinheit

Neben einer deutlichen Reduktion der Erschließungs- und auch Baugrundstücksflächen [2] bietet eine autofreie Siedlung in erster Linie den Vorteil zum Teil enormer Kosteneinsparungen bei Bau und Erschließung der Wohnanlage, die sich unter anderem daraus ergeben, dass keine Stellplätze errichtet werden, infolge dessen auch die Kosten für deren Bewirtschaftung und Erschließung sowie einen zusätzlichen Bauflächenerwerb entfallen. Im Einzelfall ergeben sich daraus finanzielle Minderaufwendungen von etwa drei bis zehn Prozent je Wohnung [3] .

Um allerdings die genauen Kosten für die Errichtung eines Stellplatzes berechnen zu können, müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden.

Tabelle 2: Einflußfaktoren auf die Baukosten einer Stellplatzanlage [4]

oberirdischer Stellplatz

  • Grundstückskosten
  • Umfang der bereits vorhandenen bzw. neu zu errichtenden Parkplatzerschließung
  • Kosten für Baumaterial und Ausführung

Tiefgaragenstellplatz

  • Lage des Grundstückes (Baulücke oder Freifläche)
  • Erschließung (Zufahrt, Zugang zum Haus etc.)
  • Art, Größe und Standard der Tiefgarage
  • Untergrundbeschaffenheit; Höhe des Grundwasserspiegels
  • Kosten für Baumaterial und Ausführung

So kommen bei der Kalkulation der Baukosten eines oberirdischen Stellplatzes aufgrund des hohen Flächenbedarfes von rund 12,5 m² (2,50m x 5m) [5] pro Stellplatz insbesondere die Grundstücks- und Erschließungskosten zum Tragen, während der Bau einer Tiefgarage zwar mit einer vergleichbaren Flächeninanspruchnahme verbunden ist [6] , diese jedoch kaum zusätzliche Fläche in Anspruch nimmt. Vielmehr bildet im Falle einer Tiefgarage die Lage des zu unterbauenden Grundstückes den entscheidenden Kostenfaktor, da es mit einem wesentlich höheren monetären Aufwand verbunden ist, diese in einer innerstädtischen Baulücke als in einem frei liegenden Neubaugebiet zu errichten.

Infolge der Abhängigkeit der Stellplatzkosten von all diesen Faktoren lassen sich diese nicht pauschal ausweisen, da sie je nach Art und Umfang der geplanten Anlage sowie nach Lage des Baugrundstückes und den damit verbundenen Bodenpreisen und Baukosten variieren.

Will man die Herstellungskosten eines Tiefgaragenstellplatzes dennoch überschlagen, könnte man diese anhand von Kostenkennwerten für den m³ umbauten Raum ermitteln, wobei entsprechendes Datenmaterial beispielsweise bei der Architektenkammer Baden-Württemberg erhältlich ist.

Tabelle 3: Baukostenermittlung eines Tiefgaragenstellplatzes [7]

Fläche des Stellplatzes 2,7m x 5,0m x 2,6m 53,1 m³
+ Fahrgassenanteil 3,0m x 3,5m x 2,6m + 27,3 m³
+ „Risikozuschlag“ 15 % + 9,36 m³

Gesamtfläche eines Stellplatzes 71,76 m³
X 450 DM/ m³ x 450 DM

Baukosten eines Stellplatzes (brutto)

32.292 DM

Bei einem veranschlagten Bruttobetrag von 450 DM pro m³ umbauten Raum würden sich die Kosten demnach auf 32.292 DM belaufen. Allerdings gilt es auch hier zu berücksichtigen, dass je nach Größe, Standard und Lage der Tiefgarage unterschiedliche Kennwerte anzuwenden sind.

Inwiefern sich die einzelnen Modelle oberirdischer Stellplatz und Tiefgaragenstellplatz hinsichtlich der Bau- und Bewirtschaftungskosten voneinander unterscheiden bzw. welche Einsparungen sich dadurch erzielen lassen, dass eine Wohnanlage autofrei errichtet wird, haben Can Aydin und Martin Tönnes 1992 im Zuge ihrer Diplomarbeit anhand einer Modellrechnung aufgezeigt. Betrachtet wurden hierbei neben den kapitalisierten Kosten für die Herstellung, Ablösung und Bewirtschaftung der Stellplatzanlagen auch die Kosten für die Grundstückserweiterungen, soweit sie aufgrund baurechtlicher Vorschriften zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs nötig sind, sowie die Kosten für die Erschließungsflächen [8] .