Um nun einen direkten Vergleich der Stellplatzkosten verschiedener Parkanlagen aufstellen zu können, müssen zunächst alle in die Berechnung eingehenden Parameter, wie etwa der Grundstückspreis, die Geschoß- und Grundflächenzahl, die Zahl der Wohneinheiten oder die Anzahl der Stellplätze, gleichgesetzt werden.
Im ausgewählten Beispiel wurden hierzu folgende Größen [9] festgelegt:
| Grundstückspreis: | 420 DM/ m² |
| Geschossflächenzahl (GFZ): | 1,2 |
| Grundflächenzahl (GRZ): | 0,4 |
| Wohneinheiten: | 8 |
| Nettogeschossfläche der Gebäude: | 552 m² |
| Anzahl der Stellplätze: | 1,25 je Wohnung |
| Städtebauliches Modell: | jeweils 28 Häuser und Grundstücke |
Gemäß einer geforderten Anzahl von 1,25 Stellplätzen je Wohneinheit sind in jeder Wohnanlage neun Stellplätze zuzüglich eines Besucherstellplatzes zu errichten, der allerdings in allen drei Modellen abgelöst wurde. Während die restlichen neun Stellplätze je nach Modell in einer Tiefgarage bzw. auf einer oberirdischen Parkanlage gebaut werden sollen, wird im Modell Autobefreit ganz auf die Anlage von Stellplätzen verzichtet. Aus diesem Grund kann bei dieser Wohnanlage infolge des geringen Verkehrsaufkommens auf eine minimale Erschließung von vier Metern Fahrbahnbreite und zwei Metern Seitenstreifen zurückgegriffen werden, während bei den beiden anderen Modellen infolge der deutlich höheren Kfz-Frequentierung beidseitig der Straße zusätzlich 1,75 Meter breite Fußwege angelegt werden müssen.