Vorbemerkung

Eine der ersten Fragen bei der Realisierung autofreier bzw. -reduzierter Wohnprojekte ist paradoxerweise die Diskussion der Folgen eines möglichen Scheiterns, "wenn doch viele (spätere) Bewohner ein Auto anschaffen". Insbesondere die Kommunen haben ein großes Interesse an einer langfristigen Planungssicherheit bei einem überschaubaren Verwaltungsaufwand und verlangen nach eindeutigen "Havarie-Konzepten".

So wurden in den autofreien Projekten in Deutschland zum Teil sehr unterschiedliche Regelungen entwickelt, um die Autofreiheit langfristig zu sichern. Obwohl die ersten Projekte mittlerweile schon fast 10 Jahre bestehen, kam es bisher noch zu keinen Rechtsstreitigkeiten bzw. Gerichtsurteilen, so dass sich die Regelungen durchaus bewährt haben. Dabei ist sicherlich auch zu berücksichtigen, dass jemand, der einen Vertrag abschließt, sich in der Regel auch daran hält.

Im Kern geht es bei allen Regelungen um die Frage, mit welchen Sanktionen die Anschaffung eines Privatfahrzeugs möglichst verhindert bzw. so gestaltet werden kann, dass eine zusätzliche Belastung des vorhandenen Stallplatzangebots vermieden werden kann. Grundsätzlich werden dazu drei Möglichkeiten gesehen:

  • der Betreffende muss den Wohnraum aufgeben,
  • die nachträgliche Anschaffung bzw. Errichtung eines Stellplatzes muss möglich sein
  • es folgen finanzielle Konsequenzen.