Beispiel Hamburg - Saarlandstraße

Während in Münster die autofreie Siedlung von einem Betreiber entwickelt und verwaltet wurde, erwarben beim Modell Hamburg-Saarlandstr. alle Nutzer Eigentum an Wohnraum, wobei sie diesen wiederum vermieten können.
Hier ging es zunächst um eine Verpflichtungserklärung der Bauherren (generell haben die Bauherren zur Vereinfachung des Verfahrens die Möglichkeit, gemeinsam eine juristische Person zu gründen, z. B. einen eingetragenen Verein, eine GmbH, eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) gegenüber der Bauaufsichtsbehörde:

  1. Verpflichtung als Bauherr/Vermieter, dass die Mieter der Wohneinheit keinen Stellplatz-bedarf durch die dauerhafte Nutzung eines Autos erzeugen werden
  2. Verpflichtung, eine entsprechende Verpflichtung in den Mietvertrag aufzunehmen und durchzusetzen
  3. Verpflichtung bei Scheitern des Projekts zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen in der gesetzlich festgelegten Höhe

Auch hier wurde in den Mietverträgen eine entsprechende Autoverzichtsklausel aufgenommen. Bei Verstoß ist der Mieter, der ein Kfz nutzt, verpflichtet, die Kosten der Ausgleichsbeträge zu übernehmen.

Bei diesem Beispiel wird also das Scheitern des Projekts vor allem mit den finanziellen Folgekosten sanktioniert, eine Kostenbelastung während der Projektrealisierung entfällt. Die "Unterbringung" der eventuell angeschafften Fahrzeuge ist jedoch nicht geregelt.