Resümeé

In allen genannten und auch anderen Projekten wird ein großes Interesse der Bewohner an der dauerhaften Autofreiheit unterstellt, so dass die Sicherung der Autofreiheit durch soziale Kontrolle, unabhängig von rechtlichen Regelungen ein entscheidender Punkt für das dauerhafte Gelingen autofreier Wohnformen darstellt Insofern ist es wenig überraschend, dass bisher keine gerichtlichen Überprüfungen erforderlich waren. Zusätzliche Begleitmaßnahmen (z. B. Mobilitätsangebote, Parkraumbewirtschaftung etc.) unterstützen das erfolgreiche Bestehen der autofreien Projekte
Dennoch gibt es vor allem seitens der Kommunen große Befürchtungen, was passiert, wenn die nächsten Generationen einziehen (wobei sich bei den gegenwärtigen umwelt-, verkehrspolitischen und demographischen Entwicklungen durchaus kritisch hinterfragen lässt, warum ausgerechnet autofreie Projekte eine jahrzehntelange "Erfolgsgarantie" leisten sollen).
In diesem Zusammenhang wurden in den letzten Jahren auch Gutachten und Dissertationen (z. B. Epp Christian: Rechtsform autofreien Wohnens - Privatrechtlich und öffentlich-rechtliche Instrumente der Autobeschränkung in Neubaugebieten, Baden-Baden 1999. Hastrich, Gurdrun, Juristische Ausgestaltung einer Bindung an autofreies Wohnen, ILS-Rundbrief 8/1997) zu dieser Thematik erstellt, um größtmögliche Planungssicherheit zu gewährleisten.

Zusammenfassend stellen sie fest, dass es sowohl durch öffentlich-rechtliche als auch privat-rechtliche Instrumente gut möglich ist, die Autofreiheit langfristig abzusichern.
(Eine sehr gute Zusammenstellung, die hier auch zugrunde gelegt wurde, findet sich unter
http://www.wohnen-plus-mobilitaet.nrw.de/wohnen_ohne_auto/rechtl_sicherung/index.html
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