Regelungen zu Stellplätzen in der Teilungserklärung
Die Teilungserklärung regelt das Innenverhältnis der Bewohner des Projekts "Autofrei Wohnen". Sie enthält eine Vereinbarung, wie sich die zusätzlich fälligen Kosten aufteilen, falls ein sechster Stellplatz benötigt würde. Die Regelung ist so abgefasst, dass sie ein Scheitern verhindern oder zumindest hinauszögern soll:
Sollte sich ein Bewohner (Mieter oder Eigentümer) von "Autofrei Wohnen" für ein eigenes Auto entscheiden, so muss er sich einen Stellplatz vom Parkraumbetreiber mieten. Das gilt ausdrücklich nicht für Car-Sharing-Autos sowie Miet- oder Dienstwagen für Einzelfahrten.
Die Gemeinschaft kann entscheiden, wie sie mit den drei Pflicht-Stellplätzen, für die sie Miete zahlen muss, umgeht. Denkbar ist eine Nutzung als Car-Sharing-Station und als Besucherparkplatz.
Wenn die Gemeinschaft einen Bedarf von sechs Stellplätzen hat und damit der Stellplatzschlüssel von 0,4 überschritten wird, so müssen nur die Eigentümer der Wohnungen, in denen die Kfz-Nutzer oder -Besitzer leben, alle anfallenden Kosten der Nachrüstung tragen. Somit kommen auf die Nicht-Autobesitzer keine Kosten zu.
Sollten danach noch weitere Bewohner einen Stellplatz benötigen, so müssen sie sich an den bereits gezahlten Nachrüstkosten beteiligen. Bei sechs benötigten Stellplätzen betragen die Nachrüstkosten nach den jetzt gültigen Preisen:
11 mal 21.000 Mark ergibt 231.000 Mark. Damit wären für jedes Auto 38.500 Mark zu zahlen.Die Änderung des Parkraumkonzeptes bedeutet, dass bei Anschaffung eines vierten und fünften Autos jeweils ein fester Stellplatz angekauft werden muss. Momentan hat das keine praktischen Auswirkungen.
Regelungen in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus 14 Parteien, die alle zusammen in Bruchteilsgemeinschaft das Grundstück erworben haben und mit insgesamt 14 Wohneinheiten bebauen. Das Grundstück wird nach Eigentumsübergang sowie nach Baugenehmigung und Vorliegen der amtlichen Aufteilungspläne samt Abgeschlossenheitserklärung in Wohneigentum in der Weise aufgeteilt, dass 14 einzelne Wohnungseigentumseinheiten entstehen und diese jeweils in das Alleineigentum der einzelnen Parteien übergehen. Die einzelnen Bauherren haben sich gegenseitig in der Teilungsklärung zu Folgendem verpflichtet:
(Diese Ausführungen basieren auf einem Entwurf aus dem Notariat Jungsberger.)
Regelungen in der Genossenschaft
Auch in der WOGENO ist der Verzicht auf ein eigenes Auto unter den BewohnerInnen vertraglich geregelt.
Priorität bei der Vergabe der sechs Stellplätze haben BewohnerInnen, die Autos teilen. Veränderungen bei der Vergabe der Stellplätze werden jährlich im Bewohnerrat besprochen. Ausnahmen vom Autoverzicht sind möglich, z.B. bei gesundheitlichen Gründen.
Nähere Informationen dazu bei:
WOGENO München eG
Heike Skok
Aberlestraße 16/Rgb.
81371 München
Tel. 089/721 17 05