Alternativen: Das Parkraumkonzept der Messestadt Riem (von Theo Bauernschmidt)

Auf dem ehemaligen Flughafengelände München-Riem wird ein neuer Stadtteil mit 16.000 Einwohnern und bis zu 13.000 Arbeitsplätzen geplant und zum Teil bereits realisiert. Nachdem es sich bei diesem Areal um eine der letzten größeren Flächenreserven der Landeshauptstadt München handelt, waren sich die verantwortlichen Planer und Politiker einig, einen möglichst qualitätsvollen und zukunftsweisenden Stadtteil zu schaffen. Der Schwerpunkt wurde daher auf einen ausgewogenen qualitätsvollen Städtebau und dabei insbesondere auf die Berücksichtigung ökologischer Belange gelegt. Aufgrund der hohen Bebauungsdichte (z. B. in den Wohngebieten mit einer GFZ von durchschnittlich 1,2) sollte auch für das Thema "Parken" ein Ansatz gesucht werden, der Wege zur Problemlösung negativer Begleiterscheinungen der konventionellen Stellplatzversorgung, insbesondere in den geplanten Wohnbereichen aufzeigt.

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Zielsetzungen

Dementsprechend stehen unter Umweltgesichtspunkten die Zielsetzungen

  • Verringerung der Immissionen des Individualverkehrs, wie Lärm und Abgase,
  • Minimierung der durch verkehrliche Anlagen versiegelten Flächen und
  • Angebot konstruktiver Anreize zur Verringerung der Fahrtenhäufigkeit, bis hin zum Verzicht auf das Auto

im Vordergrund. Damit soll zugleich eine bessere Wohnqualität erreicht werden.

Unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten galt es, eine möglichst kostengünstige und anpassungsfähige Organisation der Stellplatzanlagen zu erreichen, die Stellplatzauslastung zu optimieren, der Forderung nach Kostenwahrheit und Kostentransparenz in der Stellplatzversorgung einen Schritt näher zu kommen und die Wahlfreiheit zwischen unterschiedlichen Stellplatzangeboten zu ermöglichen.

Die Messestadt Riem verfügt, neben einer sehr guten Individualverkehrserschließung mit zwei Autobahnanschlüssen, über eine hervorragende Versorgung durch den öffentlichen Verkehr mit zwei U­Bahnhaltestellen und mit mehreren Busverbindungen zu den nächstgelegenen S-Bahn-Stationen.

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Durch die geplante unmittelbare Nachbarschaft von Gewerbe und Wohngebieten, deren gemischt genutzten Übergangsbereichen sowie die angestrebte hohe städtebauliche Dichte wird die Messestadt Riem ein Stadtteil der kurzen Wege werden und bietet damit die Voraussetzung für eine Minimierung des motorisierten Binnenverkehrs.

Die nördlich der Wohngebiete gelegenen attraktiven Nutzungen des neuen Messegeländes, eines modernen Einkaufszentrums sowie der umliegenden gewerblichen und kulturellen Einrichtungen machen es notwendig, in den Wohnbereichen Vorkehrungen gegen eine Überflutung durch Fremdparker zu treffen. Eine ganztägige Bewirtschaftung der Stellplätze im öffentlichen Straßenraum wird daher erforderlich. Für eine derartige Maßnahme haben die neuen Wohngebiete der Messestadt Riem sehr gute Voraussetzungen. Üblicher Weise führen Stellplatzverringerungen und Stellplatzbewirtschaftung in einem Wohnquartier zu Verdrängungseffekten auf freie Straßenstellplätze in benachbarten Wohngebieten, mit all den negativen Begleiterscheinungen des Parksuchverkehrs und Verparkens von Straßen. Durch die Insellage der Messestadt ­ umgeben von breiten Grünzügen zu den Nachbarstadtteilen hin ­sind diese Effekte nicht zu befürchten.

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Das räumliche Konzept

Das Wohngebiet wird über die Haupterschließung der Ost­West­Achse und nord­süd­gerichtete Stichstraßen, deren Querschnitte auf das Notwendigste begrenzt werden, erschlossen. Im öffentlichen Straßenraum sind die Stellplätze zu bewirtschaften und gegenüber konventionellen Lösungen zahlenmäßig zu beschränken. Die Anfahrbarkeit der einzelnen Gebäude, insbesondere zur Anlieferung sperriger Güter für Handwerker und Behinderte, wird gewährleistet.

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In unmittelbarer Nähe der Ost-West-Achse werden drei Hochgaragen, die bei Bedarf erweiterbar sind, errichtet. Südlich der Achse C werden parallel zu den Wohngebäuden längsgerichtete Tiefgaragen so angeordnet, dass die Fußwegelänge zwischen Wohngebäude und Tiefgarage max. 80 m beträgt. Die Tiefgarageneinfahrten befinden sich ausschließlich in der Achse C, so dass in den südlich davon gelegenen Wohnbereichen oberirdisch nur Anlieferungsverkehr zu den Wohngebäuden stattfinden wird. Dieser nun zu realisierenden Konzeption wurden anfangs in der öffentlichen Diskussion zwei weitere Alternativen gegenübergestellt:

  • die konventionelle Lösung und
  • eine äußerst ökologische und ökonomische Lösung.

Letztere beinhaltete die Situierung aller Stellplätze in Form von Hochgaragen im Norden der Wohngebiete, entlang der Ost­West­Achse. Eine solche Planungsvorstellung erhitzte die Gemüter ungemein und führte zu heftiger Kritik wegen "Verteufelung des Autos" aber auch zu Lob ob des ,fortschrittlichen Gedankens". Letztlich wurde diese Lösung aufgrund der erheblichen Wegelängen von bis zu 500 m zwischen Wohnung und Stellplatz nicht mehr weiterverfolgt.

Das inhaltliche Konzept

Für den ersten Bauabschnitt (2600 Wohneinheiten und 2700 Arbeitsplätze) wird folgende Stellplatzversorgung zugrunde gelegt:

Einkaufszentrum:
1 Stellplatz pro 20 qm Verkaufsfläche

Gewerbliche Nutzung im 600 m Einzugsbereich des U­Bahnhofes:

Ablöse von 40 % der pflichtigen Stellplätze, d. h. es werden nur 60% der laut Bayerischer Bauordnung notwendigen Stellplätze gebaut.

Wohnnutzung:

Zur Versorgung der Wohngebiete wäre üblicherweise pro Wohneinheit ein Stellplatz nachzuweisen. In unserer Planung werden allerdings nur

75% der pflichtigen Stellplätze bereitgestellt. Die fehlenden 25% werden ausgesetzt. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt der Bedarf auf eine höhere Stellplatzversorgungsquote ergeben, könnte dieser durch Erweiterung der Hochgaragen im Norden befriedigt werden.

Mit Hilfe der Poolbildung bzw. Wechselnutzung von Stellplätzen kann, insbesondere in Kombination mit dem Gewerbe, eine bessere Auslastung der Stellplatzanlage und damit eine Kapazitätserweiterung von 10 ­ 30 % erreicht werden. Das bedeutet, dass z. B. bei einer Anlage mit 100 Stellplätzen 110 ­ 130 vermietet werden können. Wegen dieses Einsparungseffektes nimmt diese Betriebsform einen hohen Stellenwert im Parkraumkonzept ein.

Das organisatorische und finanzielle Konzept

Um das differenzierte Stellplatzangebot, die nachfragegerechte Versorgung sowie eine Kostenreduzierung gewährleisten zu können, ist es notwendig, einen einzelnen Betreiber für den Bau, Unterhalt und Betrieb aller Stellplatzanlagen zu gewinnen.
Durch die strikte Koppelung von Wohnung und Stellplatz in den Bauordnungen der Länder ist es derzeit gängige Praxis, daß ein Bauherr Wohngebäude und Stellplätze in eigener Regie errichtet. Er kann wegen des bestehenden, relativ niedrigen Preisniveaus für Stellplatzmieten (ca. 60 bis 120 DM pro Monat im Münchner Stadtgebiet) nicht die tatsächliche, marktgerechte Miete verlangen. Diese Stellplatzmiete würde für München-Riem bei 250 bis 300 DM pro Stellplatz und Monat liegen. Die Differenz zwischen den beiden Beträgen wird daher in der Regel über die Wohnungsmiete finanziert.
In ungerechter Weise trifft dann diese Belastung denjenigen Wohnungsmieter, der kein Auto besitzt. Um hier zu einer gerechteren Lösung mit für die einzelnen Nutzungen getrennten, reellen Mietzuweisungen zu kommen, soll eine organisatorische und finanzielle Abkoppelung der Stellplatzanlagen von den Wohngebäuden durchgesetzt werden. Dies spricht weiterhin für einen eigenen Garagenbetreiber.

Die Einführung der marktgerechten Miete bereits im ersten Bauabschnitt würde wegen der vergleichsweise niedrigen Garagenmietpreise im Stadtgebiet und den - wenn auch illegalen - Parkmöglichkeiten auf den noch nicht bebauten freien Flächen des ehemaligen Flughafengeländes auf Akzeptanzschwierigkeiten stoßen. Deswegen hat man sich entschieden, eine Lösung mit Abstrichen gegenüber der Idealforderung nach Kostenwahrheit anzustreben, deren Systematik und Wirtschaftlichkeit von einem potentiellen Betreiber erarbeitet bzw. nachgewiesen wurde.

Demzufolge zahlt der Bauherr für jede Wohneinheit einen hohen Anteil der durchschnittlichen Erstellungskosten an den Betreiber. Mit diesem Beitrag wird die Erstellung von 75% der pflichtigen Stellplätze, einschließlich der anfallenden Kosten für eine evtl. Nachrüstung auf 100% der Stellplatzversorgung, gewährleistet. Sollte sich nach einem mittelfristigen Zeitraum herausstellen, daß die Nachrüstung nicht mehr notwendig sein wird, werden die für die Nachrüstung vorgestreckten Finanzierungsbeträge einschließlich der Zinsen den Bauherren zurückerstattet. Neben dem einmaligen Finanzierungsbeitrag sind nach derzeitigem Stand von den Stellplatzmietern zwischen 56 und 81 DM pro Stellplatz und Monat zu zahlen.

Verfahrensstand

Das dargestellte Parkraumkonzept wurde von verschiedenen Experten, Gutachtern und Planungsbüros im Auftrag der Landeshauptstadt München ausgearbeitet und in seinen Grundzügen vom Münchner Stadtrat am 26.07.1995 beschlossen. In Zusammenarbeit mit Vertretern von Investoren, Betreibern und Bauherren wurden seitdem die Inhalte des Konzeptes weiter konkretisiert. Ein Betreiber für dieses Konzept wurde bereits ausgewählt. In Kürze wird mit der Realisierung im 1. Bauabschnitt begonnen.

Der Entwicklungsaufwand und der personelle Einsatz waren allerdings erheblich. Diese bezogen sich nicht so sehr auf die planerisch-konzeptionelle Ausarbeitung - vielmehr mußten Zeit und Kraft zur Überwindung traditioneller Gewohnheiten und konventioneller Systeme investiert werden. Besondere Probleme lagen auch in den wohnungswirtschaftlichen, steuerlichen und v. a. in den eigentumsrechtlichen Fragen. Akzeptanzschwierigkeiten müssen sowohl von Beteiligten, als auch von Vertretern aus Politik und Wirtschaft weiterhin erwartet werden.

Das autofreie Wohnen

Auch das autofreie Wohnen hat im ersten Bauabschnitt eine Heimat gefunden. Es geht auf einen Stadtratsbeschluß vom Juli 1995 zurück, mit dem politischen Ziel, 200 WE autofrei unterzubringen. Von Seiten der Verwaltung wurde dann bei der Vergabe der Grundstücke bei verschiedenen Bauträgern auch die Möglichkeit, autofreies Wohnen anzubieten abgefragt -jedoch ohne positive Resonanz. Schließlich haben die WOGENO (WOGENO München e. G., Genossenschaft für selbstverwaltetes, soziales und ökologisches Wohnen; Anm. d. Red.) und die Eigentümergemeinschaft "Autofrei Wohnen" von sich aus Projekte initiiert und selbständig, mit großem Mut, Ausdauer und Idealismus, die schwierigen Fragen gelöst, die im Zusammenhang mit dem autofreien Bauen bestehen. Gebaut werden jetzt 40 WE, die etwas abgesetzt von dem vorhandenen Straßen - Erschließungssystem, zum Grünzug im Süden hin orientiert, liegen.
Die Zielvorgabe des Stadtrats, mit 200 WE, konnte, u. a. wegen der fehlenden Akzeptanz durch die Bauträger und der kurzen Planungszeit, nicht erreicht werden.

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Die autofreien Wohnprojekte haben einen Stellplatzbedarf von 0,2 für Besucher und Carsharing, das entspricht 8 Stellplätzen. Diese Stellplätze werden im Parkraumkonzept mit angeboten und bewirtschaftet. Die entsprechend der bayerischen Bauordnung vorgeschriebenen, fehlenden 27 Stellplätze werden ausgesetzt. Bei einer Verdopplung des Stellplatzbedarfs auf 0,4 wird das autofreie Wohnen als gescheitert betrachtet werden. Die dann erforderliche Nachrüstung kann durch Aufstockung der Hochgaragen im Norden der Wohngebiete erfolgen. Zur finanziellen Sicherstellung des Nachrüstfalls wird eine Sicherungshypothek ins Grundbuch eingetragen.

Was die Infrastrukturversorgung betrifft, ist die neue Messestadt Riem eines der ersten Projekte der LH München, bei dem die Infrastruktur, wie Schulen und. Kindergärten, gleichzeitig mit den Wohngebäuden entstehen wird. Allerdings mit einer -- gerade für das autofreie Wohnen unangenehmen -- Ausnahme: das Einkaufszentrum wird wahrscheinlich erst 2001/2002 fertiggestellt sein.

Auch im zweiten Bauabschnitt soll das autofreie Wohnen berücksichtigt werden. Vorgesehen ist eine Größenordnung von 150 WE. Im Rahmen des städtebaulichen Ideenwettbewerbs wird von den Teilnehmern die Einbeziehung eines autofreien Gebiets gefordert werden. Durch eine günstige städtebauliche Organisation sollen dabei einerseits die Vorteile des autofreien Wohnens, mit einem ruhigen und wenig belasteten Wohnumfeld, und andererseits günstige Voraussetzungen, v. a. in der wohnungsnahen Versorgung und Infrastrukturausstattung geschaffen werden. Auch sollte eine flexible Erschließungsform gefunden werden, die eine nachfragegerechte Entwicklung ermöglicht.

Die Eigentümergemeinschaft "Autofrei Wohnen" und die WOGENO haben bereits angekündigt, daß sie weitere Projekte des autofreien Wohnens in der Messestadt Riern verwirklichen wollen. Schließlich können die im ersten Bauabschnitt gefundenen Lösungen ohne neuen Entwicklungsaufwand für weitere Projekte übernommen werden.