Regelungen in Hamburg

Das Baurecht wurde novelliert, es wurde die Möglichkeit geschaffen, für Wohnprojekte ohne Autos einen niedrigeren Stellplatzschlüssel anzuwenden.
Das Projekt Zeisewiesen hat teilweise 0,2 Stellplätze pro Wohneinheit. Wir haben 0, 15, die ökologische Siedlung Braamwisch auch 0,2. Stadthaus Schlump hat auch einen niedrigeren Stellplatzschlüssel.

In München wir immer gefordert, dass noch Platz da sein muss für die Stellplatznachrüstung.
Platz für Stellplatznachrüstung müssen wir nicht haben. Die sogenannte Höchstbetrags-Sicherungshypothek, die im Grundbuch eingetragen wird, haben wir auch nicht. Allerdings haben wir einen Vertrag mit der Stadt: wenn die Leute alle Auto fahren, muss der Ablösebetrag für die Stellplätze nachgezahlt werden.

In Riem ist der Platz für die Nachrüstung von Parkhäusern im Bebauungs- plan festgeschrieben. Im Projekt Kolumbusplatz wurde die Stellplatzab- löse ausgesetzt, die in dem Moment fällig wird, wenn nicht mehr 40, sondern nur mehr 39 Haushalte autofrei sind.
Diese Stellplatzverordnungen, die ja immer davon sprechen, dass für den zu erwartenden und den vorhandenen Verkehr Stellplätze hergestellt werden müssen, sind sehr dehnbar. Die Hamburger Verwaltung hat die Weisung erlassen, dass es Wohnprojekte mit 0,2 StellpIätzen gibt, allerdings erst ab 50 Wohneinheiten. Wer unter 50 Wohneinheiten ist, hat Pech gehabt. Das Projekt Zeisewiesen ist relativ groß, drei Gruppen haben davon Gebrauch gemacht. Die ökologische Siedlung Bromwiesch hat eine Mischreqelung bekommen. Stadthaus ScNump ist relativ klein, die haben einfach verhandelt. Stadthaus Schlump ist ein Projekt für Besserverdienende; die haben mit VW einen Vertrag: VW stellt ihnen Fahrzeuge zur Verfügung, das sind die Carsharing-Fahrzeuge.
Zum Bebauungsplan: das Planrecht kann sagen, oberirdisch wird nicht geparkt.