Rückfragen und Diskussion

Frage aus dem Publikum:

Es ist vorhin von Carsharing gesprochen worden. Wie läuft das? Wie sind die Zugriffszeiten, wie lange muss man sich vorher binden und ein Auto bestellen? Es ist eine altbekannte Tatsache, dass die Leute mit den eigenen Sachen besser umgehen als mit fremden. Ob man da wohl ein verkehrssicheres, sauberes Auto übernimmt?

Die zweite Frage:

Es ist von Kostenvorteilen die Rede gewesen. In der Praxis ist es doch so, wenn ich von einem Bauträger eine Wohnung kaufe, bin ich nicht gezwungen, die Garage mitzukaufen.

Zwischenruf

Doch, was soll der Bauträger sonst mit der Garage machen?

Herr Bauernschmidt:

Es ist so, dass der Bauträger die rechtliche Verpflichtung durch die Bayerische Bauordnung (BayBO) hat, für jede Wohneinheit zumindest einen Stellplatz zu errichten. Der Bauträger ist nicht gezwungen, diesen Stellplatz an den einzelnen Wohnungsinhaber weiterzugeben. Wenn er den Stellplatz anderweitig loskriegen kann, kann er natürlich auch anders reagieren. Aber im Prinzip hat sich ein Bauträger daran zu halten, aufgrund der rechtlichen Verpflichtung, mit der Wohnung einen Stellplatz zu erstellen und diesen verkauft er als Paket.

Antwort aus dem Publikum:

Laut BayBO ist der Bauträger natürlich verpflichtet, seine Garage mit der Wohnung verbunden zu errichten. München hat eine Sonderstellung, man kann ablösen. Diese Sonderstellung ist als Satzung genehmigt. In anderen Kommunen ist es wesentlich schwieriger. Ich muss diesen Stellplatz nachweisen.

Herr aus dem Publikum:

Darf ich ergänzen. Wenn ein Stellplatz als "notwendiger Stellplatz" errichtet wird, nämlich als der, den man braucht, um seiner Stellplatzpflicht zu genügen, darf der Bauherr ihn an eine Drittperson vermieten. Er darf ihn aber nicht verkaufen. Das ist ein Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot und unzulässig. Wenn er ablöst, also seine Stellplatzpflicht dadurch erfüllt, dass er Geld zahlt, dann ist der Stellplatz, den er hat, ein "freiwilliger Stellplatz" und mit dem kann er machen, was er will. Das ist nicht dasselbe. Der notwendige Stellplatz darf grundsätzlich nicht verkauft werden, sondern muss den Nutzern dieser baulichen Anlage zur Verfügung stehen.

Frau Zimmermann:

Frau Dittrich wollte etwas zu Carsharing sagen.

Frau Dittrich:

Bei dem Projekt, das ich Ihnen gezeigt habe, ist es ganz leicht zu beantworten, weil es sich um ein auf die Wohnanlage bezogenes Carsharing handelt. Das ist fast klassisch, denn Carsharing begann damit, dass man sich das Auto mit mehreren Familien in der Umgebung teilte.

Es gibt inzwischen in fast jeder größeren Stadt Carsharing-Organisationen und die funktionieren eigenwirtschaftlich, sind also nicht subventioniert und sie laufen auch sehr gut. In gewisser Weise gehört es zum unternehmerisches Risiko, dass Fahrzeuge verschmutzt werden, dass weiche wegkommen oder nicht pünktlich zurückgegeben werden. Die Carsharing-Organisationen sind inzwischen so professionell, dass sie das einkalkulieren. Sie haben auch nicht nur ein oder zwei Fahrzeuge, sondern z.B. in Berlin, 50 oder 100. Das ist die Größenordnung, die Carsharing-Unternehmen angenommen haben, das sind funktionierende professionelle Großunternehmen.

Es gibt auch, z.B. in Berlin, die Möglichkeit, sein privates Auto dem Carsharing zur Verfügung zu stellen, das heißt "Cash­Car". Und es gibt bei viele Organisationen die Möglichkeit, das Fahrzeug an einer andere Station in der Stadt abzustellen.

Herr Ferber:

Carsharing funktioniert in München seit Jahren. Die Autos sind sauber und verkehrssicher. Es gibt sogar zwei Unternehmen, nämlich STATTAUTO und Stadt­Teil­Auto. Sie können sich dort jederzeit Informationen geben lassen.
Im Unterschied zur Autovermietung haben Sie rund um die Uhr Zugriff über die Buchungszentrale und ein Tresorsystem für die Autoschlüssel. Die Standorte sind wohnungsnaher als bei der Autovermietung.

Frage aus dem Publikum:

Ich habe noch eine Frage zum Hamburger Projekt. Mir ist nicht ganz klar geworden, was Sie außer diesen Fahrradrampen und den Abstellplätzen für die Fahrräder in Ihrem Konzept noch zusätzlich bieten, worin also der zusätzliche Vorteil besteht.

Herr Wagner:

Wir haben gar nicht so viel mehr zu bieten. Wir haben mehr Fahrradabstellplätze als anderswo. Grundsätzlich ist es ganz klassischer innerstädtischer Wohnungsbau, mit dem Unterschied eben, dass keine Autos vor dem Haus stehen. Ansonsten sind das natürlich Besonderheiten, die von der Bewohnerschaft dann gewünscht werden, mehr Fahrradabstellplätze, längere Fahrradrampen aber ein größerer Unterschied ist da eigentlich nicht.

Frau Liebl:

Die Erfahrungen, die wir hier in München mit dem Riemer Projekt gemacht haben, zeigen, dass "Wohnen ohne Auto" ein Anstoß war, um gemeinschaftlich an ein Projekt heranzugehen. Besonders für die WOGENO (WOGENO München e. G., Genossenschaft für selbstverwaltetes, soziales und ökologisches Wohnen), die in München Wohnungen erstellt, ist der gemeinschaftliche Aspekt sehr wichtig und darüber hinaus möchte sie auch autoarmes Wohnen verwirklichen. Für Autofrei Wohnen GbR" als Bauträgergemeinschaft von Eigentumswohnungen ist der Aspekt des gemeinschaftlichen Wohnens nicht so stark. Jedoch hat die Idee des autofreien Wohnens diese Gruppe von 14 Familien zusammengebracht, um in Riem etwas auf die Beine zu stellen. Inwieweit dabei bauliche, gemeinschaftliche Einrichtungen entstehen, ist auch eine Kostenfrage.

Herr Bindczeck:

Ich bin eines der Mitglieder von "Autofrei Wohnen", die jetzt in Riem bauen wollen. Wir sind Eigentümer, daher möchte ich gerne wissen, inwieweit die Hamburger Eigentümergruppe mit der Akkreditierung/ Akquirierung eines Kreditinstitutes ist, das dann nachher tatsächlich die Fremdfinanzierung übernimmt?

Wir haben das Problem, eine Bank zu finden, ohne einen Bauträger oder Generalunternehmer zu nehmen, das heißt, der Kostenvorteil könnte dadurch aufgesogen werden, weil wir von der Bank gezwungen werden, einen Generalunternehmer zu nehmen.

Herr Wagner:

Diese Probleme haben wir einfach nicht. Ich kann Ihnen nicht sagen warum. Ich habe nichts gegen Bauträger oder Generalunternehmer, nur bin ich da kritisch, weil es immer eine Frage des Kostenvorteils ist. Die Frage werden Sie sich ja auch stellen. Aber ich kann Ihnen nicht sagen, warum die Banken nicht auf Ihr Projekt anspringen.

Herr Bindczeck:

Wir sind schon recht konkret in der Planung. Im Mai geht es los mit dem Rohbau und wir haben schon relativ viel Geld ausgegeben.

Herr aus dem Publikum:

Wie geht das, dass die Wohnungseigentümergesellschaft das organisiert? Wie plant sie gemeinsam, wie ist die rechtliche Konstruktion, z.B. für Beteiligungen, für Wohnungsauswahl, bei der Finanzierung? Das übernimmt ja klassischerweise immer ein Bauträger oder Investor. Aber hier beteiligt sich eine Eigentümergemeinschaft von Beginn an, die normalerweise später zusammenkommt, wie funktioniert das eigentlich?

Herr Wagner:

Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat bei uns mitgeplant. Seit 2 1/2 Jahren sind die Interessierten da und wir haben, das ist vielleicht noch ganz interessant, mit 40 Leuten geplant, während wir 60 Wohnungen zu vergeben hatten. Das heißt, wir hatten einen Puffer, dann ist auch die Aufteilung der Wohnungen nicht mehr so schwierig. Wir haben mit Leerwohnungen geplant, die erst jetzt belegt sind. Würden Sie mit 60 Haushalten für 60 Wohnungen. planen, das ginge nicht. Sie kriegen nicht alle Bedürfnisse unter einen Hut. Aber so gibt es noch eine gewisse Wahlfreiheit für alle. Trotzdem gab es Streit, einige sind ausgestiegen aus Frust über dieses ganze Hin und Her. Wir wurden uns schließlich einig und jetzt sind die Wohnungen alle verteilt. Aber um den Streit kommen Sie nicht herum, wenn Sie so viele Leute in der Planung haben. Es ist also wichtig, immer einen Puffer einzubauen, nicht 60 Wohnungen mit 60 Haushalten zu planen, sondern Luft drinzulassen.