WoA:Die Stellplatzreduzierung gilt ja nur in Riem für ein ganz bestimmtes Projekt. Es müsste aber eine allgemeine Regelung geben, z.B. wie in Hamburg. Ein Investor muss schließlich wissen, ob er gute Chancen hat, das zu realisieren. Das Risiko muss dem Investor etwas abgenommen werden, z.B. durch eine Art Anhandgabe wie in Hamburg.
Das Höchstgebotsverfahren müsste ausgesetzt werden; zumindest müsste jemand akzeptiert werden, der autofrei bauen will und sagt, dass er den Preis, der im Höchstgebotsverfahren ermittelt worden ist, auch zahlen wird. Wenn wir genügend Interessierte haben und wissen, welche Preise die zu zahlen bereit sind, kann man ganz konkret mit der Stadt verhandeln oder über Alternativen nachdenken, z.B. Stellplatz ablösen, als Grünfläche nutzen. (s. auch Punkt Nachfrage für autofreie Wohnungen)
Karsten Wagner:Stellplatzreduzierung muss in irgendeiner Form in den Flächennutzungsplan, Bebauungsplan oder sonstwie festgeschrieben werden.
Weitere Meinungen:Es wäre sicher hilfreich, wenn man in einem laufenden Bebauungsplanverfahren Regulierungen für die Autofreiheit findet; allerdings hängt dies davon ab, wie groß das Gebiet ist und wie genau meine Pläne sind.
Aber das Planrecht passt sich immer den Erfordernissen an, d.h. die Investoren kaufen ein Grundstück bzw. erhalten eine Kaufoption und handeln dann die Details des Planrechtes aus. Deswegen würde ich das Planrecht außen vor lassen.
Wenn ein Grundstück von einem klassischen Investor gekauft wurde, ist für ein Wohnprojekt die Chance zu 99% vertan, hier etwas zu erreichen.
Die Stadt muss sich der Sache annehmen, die Probleme können nur politisch gelöst werden.
Es ist illusorisch, auf die Stadt zu bauen. Die wartet auf Initiative von außen.