Die Stadt gab im Kaufvertrag für die Grundstücke bestimmte
Regelungen vor.
Die Einflussmöglichkeiten seitens der WEG, der WOGENO und der Initiative
"Wohnen ohne Auto" waren gering.
Festgelegt wurde Folgendes:
1. Der Stellplatzschlüssel wird für die autofreien Projekte
in Riem (WEG und WOGENO) auf 0,21 reduziert.
Dieser krumme Wert ergibt sich daraus, dass "Autofrei Wohnen" bei 14 Wohnungen drei, und die WOGENO bei 28 Wohnungen sechs Stellplätze bekommen sollte. Einen Schlüssel von 0 (also kein Stellplatz für die entstehenden Wohnungen) akzeptierte die Stadt nicht. Dafür gab es allerdings von Anfang an die Möglichkeit, feste Stellplätze zu mieten, um diese Plätze für Car-Sharing zu nutzen. Ein solches System funktioniert nur mit festen Stellplätzen.
2. Für die drei WEG-Stellplätze war ein Baukostenzuschuss zu bezahlen.
Dieser belief sich auf jeweils etwa 21.400 Mark.
3. Werden mehr als drei Stellplätze benötigt,
so kann ein vierter und fünfter beim Parkraumbetreiber gemietet werden. Überschreitet der tatsächliche Bedarf allerdings den Schlüssel von 0,4 (dies ist ab dem sechsten Stellplatz der Fall), so ist das Projekt gescheitert. In diesem Fall werden die Bewohner von "Autofrei wohnen" den anderen Bewohnern der Messestadt Riem gleichgestellt und müssen den Baukostenzuschuss für die elf noch nicht gezahlten Stellplätze nachzahlen.
Eine interne Regelung verhindert jedoch, dass die, die weiterhin autofrei leben, mehr bezahlen müssen. (Hierzu siehe auch Seite 12)
4. Zur Sicherung dieser Nachzahlung
wurde ins Grundbuch eine Höchstbetrags-Sicherungshypothek zu Gunsten der Stadt eingeschrieben. Die Höhe dieser Sicherungshypothek beläuft sich auf 330.000 Mark. Zur Zeit des Grundstückskaufs von der Stadt standen die tatsächlichen Baukostenzuschüsse noch nicht fest, so dass die Stadt eine Obergrenze von 30.000 Mark pro Stellplatz annahm. Damit ergaben sich elf mal 30.000 Mark.
5. Damit die Stadt feststellen kann,
wie groß der tatsächliche Bedarf an Stellplätzen von "Autofrei Wohnen" ist, muss jährlich ein Bericht über den Fahrzeugbestand der Bewohner an das Planungsreferat abgegeben werden.